Behördliche Meldungen im Todesfall
Im Todesfall muss eine Meldung an das zuständige Zivilstandsamt erfolgen.
Je nach Ort und Umständen des Todes übernehmen unterschiedliche Stellen diese Meldung.
Ort des Todes
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Spital oder Pflegeheim
Die Meldung an das Zivilstandsamt wird in der Regel direkt durch die Institution veranlasst.
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Unfalltod
Bei einem Unfalltod übernimmt die Polizei die Meldung an die zuständige Behörde.
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Zuhause
Erfolgt der Tod zu Hause, kann die Meldung entweder durch die Angehörigen selbst
oder mit einer Vollmacht durch uns als Bestattungsdienst vorgenommen werden.
Weitere Meldestellen
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Wohngemeinde
Der Trauerfall wird im Anschluss durch die Angehörigen und/oder durch uns der Wohngemeinde gemeldet.
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Bestattungsamt
Ist eine Kremation vorgesehen, erfolgt zusätzlich eine Meldung an das zuständige Bestattungsamt.