Behördliche Meldungen im Todesfall

Im Todesfall muss eine Meldung an das zuständige Zivilstandsamt erfolgen. Je nach Ort und Umständen des Todes übernehmen unterschiedliche Stellen diese Meldung.

Ort des Todes

  • Spital oder Pflegeheim
    Die Meldung an das Zivilstandsamt wird in der Regel direkt durch die Institution veranlasst.
  • Unfalltod
    Bei einem Unfalltod übernimmt die Polizei die Meldung an die zuständige Behörde.
  • Zuhause
    Erfolgt der Tod zu Hause, kann die Meldung entweder durch die Angehörigen selbst oder mit einer Vollmacht durch uns als Bestattungsdienst vorgenommen werden.

Weitere Meldestellen

  • Wohngemeinde
    Der Trauerfall wird im Anschluss durch die Angehörigen und/oder durch uns der Wohngemeinde gemeldet.
  • Bestattungsamt
    Ist eine Kremation vorgesehen, erfolgt zusätzlich eine Meldung an das zuständige Bestattungsamt.

Uns finden Sie auch unter

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